Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33791
LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09 (https://dejure.org/2010,33791)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2010 - 318 S 185/09 (https://dejure.org/2010,33791)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 318 S 185/09 (https://dejure.org/2010,33791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,33791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 10 WoEigG, § 13 WoEigG, § 15 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts bei fehlenden Angaben über konkrete Größe und Lage der betroffenen Fläche; Beseitigungsanspruch hinsichtlich eines Zaunes bei Zweifeln über Grenzbereich des Sondernutzungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer hat ohne bestehendes Sondernutzungsrecht keinen Anspruch auf Errichtung eines Zauns auf dem Gemeinschaftseigentum; Auswirkungen eines nicht wirksam begründeten Sondernutzungsrechts auf das Recht eines Wohnungseigentümers auf Errichtung eines Zauns auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht: Bestimmtheitsgebot zu beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 990
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 08.12.2004 - II 107/03

    Einkommensteuer: Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns bei Erfüllung der

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Die Parteien stritten bereits in einem früheren Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek - Az. 715 II 107/03 - um den genauen Verlauf der Grenzen zwischen ihren Sondernutzungsrechtsflächen und der Grenzen auf dem hinteren Grundstücksteil.

    So hätten die Kläger im Vorverfahren 715 II 107/03 u.a. selbst widerklagend beantragt festzustellen, dass die Grenze vor dem Eingangsbereich auf einer Länge von 3 m verlaufe.

    Der Antrag auf Beseitigung des Sichtschutzzauns sei unbegründet, weil über dessen Entfernung bereits im Vorverfahren 715 II 107/03 rechtskräftig entschieden worden sei.

    Mangels etwaiger Maßangaben in der Anlage 2 zur Teilungserklärung komme es für die Bestimmung der tatsächlichen Grenzen auf deren zeichnerische Ermittlung an, wie es in dem Vorverfahren 715 II 107/03 geschehen sei.

    Die Kläger machen geltend, dass in dem Vorverfahren 715 II 107/03 keineswegs unstreitig gewesen sei, dass die Sondernutzungsrechtsfläche vor ihrem Eingangspodest lediglich in einer Breite von 3 m verlaufe; das Amtsgericht habe nicht berücksichtigt, dass dieser Vorschlag lediglich im Rahmen von Vergleichsverhandlungen gemacht worden sei.

    Hinsichtlich des Eingangspodests sei den Klägern entgegen zu halten, dass diese selbst in dem Verfahren 715 II 107/03 beantragt hätten festzustellen, dass die Grundstücksgrenze entlang dem Eingangsbereich ihres Hauses auf einer Länge von 3 m verlaufe (vgl. Anlage B3, Bl. 112 d.A.).

    Die Kammer hat die Akte zum amtsgerichtlichen Verfahren 715 II 107/03 zu Informationszwecken beigezogen.

    (i) Maßgebend ist, dass nach der zwischen den Parteien geltenden Vereinbarung nebst "Anlage 2" ein Sondernutzungsrecht hinsichtlich der Fläche vor dem Eingangspodest des Hauses der Kläger wirksam nicht begründet worden ist; deswegen kommt auch es auf den Inhalt des im Vorverfahren beim Amtsgericht (Az. 715 II 107/03) eingeholten vermessungstechnischen Gutachtens des Sachverständigen H. nicht an.

    Für die Vereinbarung eines nach konkreter Größe und konkreter Lage bestimmbaren Sondernutzungsrechts reicht dies allerdings nicht aus, auch nicht bei Berücksichtigung des Gegenantrags der Kläger im Verfahren beim Amtsgericht zum Az. 715 II 107/03 (s.o.).

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03

    Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Für die Begründung eines Sondernutzungsrechts muss die zugrunde liegende Vereinbarung hinsichtlich der konkreten Größe und der konkreten Lage der betroffenen Fläche hinreichend bestimmt sein (vergleiche OLG Saarbrücken, 20. April 2004, 5 W 208/03, ZMR 2005, 981).(Rn.70).

    Das OLG Saarbrücken (NJOZ 2004, 2879, 2880) hat zur Bestimmung eines Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung unter Bezugnahme auf einen Plan ausgeführt:.

  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06

    Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Die Parteien sind aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses derart miteinander verbunden, dass aus diesem auch Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB folgen (vgl. BGH, NZM 2007, 88, 89).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Diese Fläche lässt sich nach Lage und Größe zur Überzeugung der Kammer weder aufgrund etwaiger Angaben in der Vereinbarung (TE) selbst noch aufgrund der darin in Bezug genommenen "Anlage 2" genau ermitteln (vgl. dazu BGH, NZM 2002, 606, 607).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Kläger je versucht haben, dieses Anliegen zum Gegenstand einer Eigentümerversammlung zu machen (BGH, NJW 2003, 3476, 3479).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Diese - damit hier an sich unzulässige - Berufung des Beklagten ist aber in eine Anschlussberufung umzudeuten (BGH, NJW 2009, 442, 443; NJW-RR 2004, 1502, 1503).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Diese - damit hier an sich unzulässige - Berufung des Beklagten ist aber in eine Anschlussberufung umzudeuten (BGH, NJW 2009, 442, 443; NJW-RR 2004, 1502, 1503).
  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 318 T 64/07

    Wohnungseigentum: Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan als bauliche

    Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2010 - 318 S 185/09
    Es ist allgemein anerkannt, dass das sachenrechtliche "Bestimmtheitsgebot" auch bei der Begründung von Sondernutzungsrechten zu beachten ist (s. Kümmel, a.a.O., Rn. 32); jener Ansicht hat sich auch die Kammer bereits angeschlossen (vgl. ZMR 2010, 146).
  • LG Hamburg, 17.08.2012 - 318 S 207/10

    Beseitigungsanspruch bei Mitbenutzungsbeeinträchtigungen

    Danach ist mangels Bestimmbarkeit ein dingliches Sondernutzungsrecht für die Kläger - und auch für die Beklagten - nicht wirksam begründet worden; das hat die Kammer auch in gleichgelagerten Fällen in jüngerer Vergangenheit wiederholt entschieden (s. etwa B. v. 16.10.2009 - 318 T 64/07, NJOZ 2010, 1262; Urt. v. 15.12.2010 - 318 S 185/09, abrufbar unter BeckRS 2011, 01207; Urt. v. 11.05.2011 - 318 S 7/10, abrufbar unter BeckRS 2011, 27171).

    Da dem Lageplan als Anlage zur TE keine konkreten Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der Größe und Lage der Sondernutzungsrechtsflächen zu entnehmen ist, käme auch die Einholung eines Vermessungsgutachtens nicht in Betracht (Kammer, BeckRS 2011, 01207).

  • LG Hamburg, 20.06.2012 - 318 S 207/10

    WEG - Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch wegen Bepflanzung der

    Danach ist mangels Bestimmbarkeit ein dingliches Sondernutzungsrecht für die Kläger - und auch für die Beklagten - nicht wirksam begründet worden; das hat die Kammer auch in gleichgelagerten Fällen in jüngerer Vergangenheit wiederholt entschieden (s. etwa B. v. 16.10.2009 - 318 T 64/07, NJOZ 2010, 1262; Urt. v. 15.12.2010 - 318 S 185/09, abrufbar unter BeckRS 2011, 01207; Urt. v. 11.05.2011 - 318 S 7/10, abrufbar unter BeckRS 2011, 27171).

    Da dem Lageplan als Anlage zur TE keine konkreten Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der Größe und Lage der Sondernutzungsrechtsflächen zu entnehmen ist, käme auch die Einholung eines Vermessungsgutachtens nicht in Betracht (Kammer, BeckRS 2011, 01207).

  • OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12

    Grundbuchverfahren: Amtslöschung eines Sondernutzungsrechts

    Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990).
  • LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16

    "Aktuelle Markierung" und "kurzfristig": Beschluss ist zu unbestimmt!

    Entspricht die Zeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein dinglich wirkendes Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.12.2010 - 318 S 185/09 - BeckRS 2011, 01207).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht